Glossar zur Migrationsgeschichte

Im Glossar finden Sie Erklärungen zu Begriffen rund um die Migrationsgeschichte der Schweiz.

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Asylgesetz:
Das Schweizerische Asylgesetz (AsylG) definiert, wer in der Schweiz als Flüchtling anerkannt und wem Asyl gewährt wird. 1954 hatte sich die Schweiz der internationalen Genfer Flüchtlingskonvention angeschlossen. Erst 1981 tritt in der Schweiz erstmals ein Asylgesetz in Kraft. Das AsylG regelt die Ausgestaltung des Asylverfahrens sowie verschiedene Aspekte des Aufenthalts von Personen, die in der Schweiz um Schutz ersucht haben - zum Beispiel die Unterbringung, die Bedingungen für den Nachzug von Familienangehörigen, den Zugang zur Erwerbstätigkeit, den Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, auf Krankenversicherung oder auf Integrationsmassnahmen. Seit 1981 wurde das AsylG mehrmals revidiert und verschärft, um die Attraktivität der Schweiz insbesondere für Flüchtlinge aus hauptsächlich wirtschaftlichen Gründen zu beschränken. 1954 hatte sich die Schweiz der internationalen Genfer Flüchtlingskonvention angeschlossen. Im September 2006 stimmt das Schweizer Stimmvolk der Überarbeitung des Asylgesetzes und dem neuen Ausländergesetz (AuG) zu (siehe Zeitstrahl 1981 und 2006)
Asylrechtsmissbrauch:
Initiative gegen Asylrechtsmissbrauch: Um die Zahl der Asylgesuche zu vermindern, lanciert die Schweizerische Volkspartei 1999 eine Volkinitiative. Das Ziel ist es, nicht mehr auf Asylgesuche von Personen einzutreten, die von einem sicheren Drittstaat in die Schweiz einreisen. Der Bundesrat und das Parlament sind gegen diese Volksinitiative und das Volk lehnt sie am 24. November 2004 ganz knapp mit 50,1% Nein-Stimmen ab (siehe Zeitstrahl 2004).
Ausländer- und Integrationsgesetz:
Das Ausländergesetz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennach­zug von Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz. Zudem regelt es die Förde­rung von deren Integration. Die Bundesverfassung von 1848 übertrug den Kantonen alle ausländerspezifischen Angelegenheiten. Erst im Jahr 1912 wurde im Schweizerischen Zivilgesetzbuch die Rechtsstellung der Ausländer:innen landesweit einheitlich geregelt, nämlich als vollständige und bedingungslose zivilrechtliche Gleichstellung mit Schweizer:innen. 1925 wurde in einer Volksabstimmung dem Bund "die Gesetzgebung über Ein- und Ausreise, Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer" übertragen. Das Bundesgesetz von 1931 berücksichtigte religiöse und wirtschaftliche Interessen und den Grad der "Überfremdung" des Landes. Die Verwendung dieses Begriffs führte zur Einteilung der Ausländer in Kategorien, wovon einige als nicht assimilierungsfähig eingestuft und ausgesondert wurden, zum Beispiel Personen aus dem Balkan oder osteuropäische Juden. Mitentscheidend für eine Verweigerung oder zeitliche Begrenzung von Bewilligungen war der Arbeitsmarkt. Bis in die 1960er Jahre wurde versucht, das Ausländerrecht an die Bedürfnisse der Wirtschaft anzupassen. Die Einsicht, dass die Schweizer Wirtschaft dauerhaft, und nicht nur vorübergehend auf ausländische Arbeitskräfte angewiesen ist, führte zu einer auf Integration und Assimilation ausgerichteten Politik. Mit der Annäherung an die Europäische Union und mit der Einführung der Personenfreizügigkeit wurden die verschiedenen Ausländerkategorien neu festgelegt. Seit 2006 erschwert das Ausländergesetz die Einwanderung von Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU und der EFTA. Von dort dürfen nur noch gut ausgebildete Führungskräfte und Spezialist:innen in die Schweiz einwandern. Neu wird mit dem Ausländergesetz auch die Integration als wichtiges Prinzip eingeführt. Ausländer:innen müssen sich um ihre Integration bemühen und zum Beispiel die einheimische Sprache lernen. Gleichzeitig werden sie aber auch von Gemeinden und Kantonen mit Förderprogrammen unterstützt. Seit 2019 heisst das ehemalige Ausländergesetz «Ausländer- und Integrationsgesetz», weil der Aspekt der Integration und des respektvollen Zusammenlebens der einheimischen und der zugewanderten Bevölkerung immer wichtiger wird.
Ausschaffungsinitiative (2010):
Initiative für die Ausschaffung krimineller Ausländer: Die Schweizerische Volkspartei reicht eine Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» ein. Dabei sollen alle Ausländerinnen und Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren und in ihr Heimatland zurück geschickt werden, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt werden oder wenn sie Sozialleistungen beziehen ohne ein Recht darauf zu haben. Am 28. November 2010 nimmt das Schweizer Stimmvolk die «Ausschaffungsinitiative» an (siehe Zeitstrahl 2010).
Auswanderung:
Auswanderung, die: Verlassen des «Heimatlandes» auf Dauer. Der Begriff «Auswanderung» orientiert sich am Konzept des nach aussen abgegrenzten Nationalstaats.
befristete Wanderung:
Zeitlich beschränkte Migration. Dazu gehört etwa der Solddienst oder die Arbeitsmigration als Saisonnier.
Binnenwanderung:
Wanderung, bei welcher die nationalen Grenzen nicht überschritten werden.
Bürgerrechts, Revision des:
Im Jahr 1992 wird das Bürgerrechtsgesetz überarbeitet. In der neuen Fassung erlaubt die Schweiz zum ersten Mal die Doppelbürgerschaft. Das bedeutet, dass ein:e Zuwanderer:in, der oder die sich in der Schweiz einbürgern lässt und einen Schweizer Pass bekommt, seine oder ihre bisherige Staatsbürgerschaft des Heimatlandes nicht verliert. Gleichzeitig findet allerdings jetzt keine automatische Einbürgerung der ausländischen Ehegattinnen von Schweizer Bürgern mehr statt (siehe Zeitstrahl 1992).
Dritten Ausländergeneration, Einbürgerung von Personen der:
Am 12. Februar 2017 stimmten das Volk und die Stände dem Bundesbeschluss zur Erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation mit 60,4% Ja-Stimmen zu (siehe Zeitstrahl 2017).
Durchsetzungsinititative:
Im Jahr 2010 hatte das Schweizer Stimmvolk die Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Jetzt sollte das Parlament ein Gesetz erlassen, das die Ausführung dieses neuen Artikels regelte. Noch während das Parlament das Gesetz diskutierte, lancierte die Schweizerische Volkspartei ihre "Durchsetzungsinitiative". Diese wollte entgegen dem Willen der Parlamentsmehrheit keine Härtefälle zulassen und alle kriminellen Ausländer automatisch ausschaffen. Am 28. Februar 2016 lehnt das Schweizer Stimmvolk die «Durchsetzungsinitative» mit 58,9% der Stimmen deutlich ab. Der Abstimmungskampf war emotional und die Stimmbeteiligung war mit 63,4% sehr hoch (siehe Zeitstrahl 2016).
Einbürgerung, Initiative gegen:
Das Ziel der Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei ist, dass Gemeinden selber entscheiden können, wie Einbürgerungsgesuche von Ausländerinnen und Ausländern behandelt werden. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab und das Schweizer Stimmvolk spricht sich 2008 ebenfalls klar gegen die Initiative aus (siehe Zeitstrahl 2008).
Einwanderung:
Zuwanderung in einen Nationalstaat. Der Begriff orientiert sich am Konzept des nach aussen abgegrenzten Nationalstaats.
Einwanderungsland:
Staat mit einem jährlich gemessenen positiven Wanderungssaldo (mehr Ein- als Auswanderer:innen). Die Schweiz ist seit den 1880er Jahren ein Einwanderungsland.
Emigration:
(siehe Auswanderung)
Fahrende:
Der Sammelbegriff umfasst seit dem Spätmittelalter unterschiedliche Gruppen nicht sesshafter Menschen. Er wird bis heute von Nichtsesshaften zur Selbstbezeichnung und in der Amtssprache verwendet. Die Mehrheit des fahrenden Volkes bezeichnet sich seit dem 18. Jh. als Jenische. (Quelle: historisches Lexikon der Schweiz)
Familiennachzug:
Die Erlaubnis, die nächsten Familienangehörigen (Ehegattin, Ehegatte, Kinder bis 18 Jahre, Verwandte, falls eine besondere Abhängigkeit besteht) in das Land der Arbeitsniederlassung mitzunehmen. Die wichtigsten Voraussetzungen dafür sind eine mindestens einjährige Arbeitsbewilligung sowie entsprechende finanzielle Verhältnisse.
Flüchtlingskrise 2015, europäische:
Ab Sommer 2015 bestimmen in ganz Europa die Bilder von flüchtenden Menschen aus Syrien, Irak und Afghanistan, vielfach Familien mit Kindern, die Schlagzeilen. Auch die Schweiz ist von der Flüchtlingskrise betroffen, allerdings deutlich weniger stark als ihre Nachbarländer. (siehe Zeitstrahl 2015).
GastarbeiterIn:
Arbeitsmigrant:innen mit einer befristeten Anstellung, die aufgrund eines Mangels an Arbeitskräften häufig im Ausland angeworben wurden. Der Begriff verweist auf den vorübergehenden Charakter der Migration (siehe auch Saisonnier).
Genfer Flüchtlingskonvention:
1951 unterschreibt die Schweiz die «Genfer Flüchtlingskonvention». Diese regelt die Rechtsstellung der Flüchtlinge und tritt 1954 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich damit, Flüchtlinge aufzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen in ihrem Heimatland verfolgt werden (siehe Zeitstrahl 1951). Anerkannte Flüchtlinge im Sinne der Konvention sind solche, die verfolgt werden wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder ihrer politischen Überzeugung.
Heimatort:
In der Eidgenossenschaft wurde ab Mitte des 18. Jahrhunderts den Bürgern ein Heimatort zugeordnet. In der Regel handelte es sich dabei um den Wohnort des Familienvorstandes zu diesem Zeitpunkt. Die Heimatgemeinden hatten die Pflicht, für ihre Bürger Register zu führen. Diese sogenannten „Bürgerrodel“ waren Vorläufer des heutigen Zivilstandsregisters. Der Heimatort wird seither von Gesetzes wegen durch Eheschliessung auf die Ehefrau und infolge Kindesverhältnisses auf die Nachkommen übertragen. Bei Schweizer Bürgern figuriert der Heimatort auf beinahe allen Zivilstandsdokumenten sowie im Reisepass und auf der Identitätskarte.
Immigration:
(siehe Einwanderung)
Integration:
Ein dynamischer gegenseitiger Lernprozess zwischen der Bevölkerungsmehrheit und den verschiedenen gesellschaftlichen Minderheiten. Wichtiger Bestandteil ist dabei die politische Integration, insbesondere hinsichtlich politischer Rechte, Gleichbehandlung, Chancengleichheit wie auch dem Zugang zur Staatsbürgerschaft.
Kolonialismus:
Kolonialismus bezeichnet die Inbesitzname, Unterwerfung und Ausbeutung von Ländern in Asien, Afrika, Amerika und Australien durch zumeist europäische Staaten. Die einheimische Bevölkerung war den fremden Herrschern untertan und hatte oft keine eigenen Rechte. Aufstände wurden brutal unterdrückt. Die grössten Kolonialreiche waren England, Frankreich, Spanien, Portugal und die Niederlande. Die Schweiz besass keine eigenen Kolonien. Sie war jedoch mit ihren Handelshäusern und Banken in den Kolonialismus verstrickt. Diese profitierten von der militärischen und administrativen Beherrschung der Kolonien wie auch vom Bau der Eisenbahnen und Seehäfen, die für den Handel nötig waren. Schweizer beteiligten sich auch an der militärischen Unterwerfung der Kolonien. So dienten zum Beispiel zwischen 1815 und 1914 rund 7600 Schweizer Söldner in der niederländischen Kolonialarmee. Auf der Suche nach Arbeit und Abenteuer unterstützten sie dabei die gewaltsame Expansion des niederländischen Kolonialreiches im Gebiet des heutigen Indonesiens.
Massenauswanderung:
Freiwilliges oder erzwungenes Verlassen des «Heimatlandes» einer ganzen Gruppe, meist aus religiösen, politischen oder wirtschaftlichen Gründen.
Masseneinwanderung, Initiative gegen:
Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei SVP zur Ausländerpolitik. Sie verlangte eine grundsätzliche Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik. Am 9. Februar 2014 wurde die Initiative in der Volksabstimmung mit einer knappen Mehrheit angenommen. Da dieser Entscheid die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zur Personenfreizügigkeit gefährdete, entschied sich das Parlament für eine milde gesetzliche Umsetzung und einigte sich auf einen sogenannten «Inländervorrang light»: Die Nachfrage nach ausländischen Arbeitskräften sollte gedrosselt werden, indem inländische Stellensuchende in Berufsgruppen mit besonders hoher Arbeitslosigkeit ein Vorrang vor ausländischen Stellensuchenden gewährt wird (siehe Zeitstrahl 2014).
Migration:
Wanderung von Menschen, die einzeln oder in Gruppen ihre bisherigen Wohnorte verlassen, um sich an anderen Orten dauerhaft oder zumindest für längere Zeit niederzulassen. Wir können verschiedene Formen unterscheiden - insbesondere nach Migrationsgründen (Arbeitsmigration, Bildungsmigration, Kettenmigration (z.B. Familiennachzug), militärische Migration, Armutsmigration, Fluchtmigration oder Zwangsmigration) oder nach Zeiten und Räumen der Migration (Binnenmigration, Transnationale Migration, Pendelmigration (z.B. Dorf – Alp usw.), Saisonale und andere temporäre Migration, Etappenmigration (z.B. Expats).
Minarette, Initiative gegen Bau von:
Eine Gruppe von Einzelpersonen reicht im Juli 2008 die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» ein. Gemäss Bundesrat und Parlament steht die Initiative im Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesverfassung und verstösst gegen wichtige Prinzipien der Menschenrechte, nämlich die freie Ausübung der Religion. Trotzdem nimmt das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative an. Seither dürfen in der Schweiz keine neuen islamischen Kirchtürme mehr gebaut werden – die vier bestehenden dürfen aber stehen bleiben (siehe Zeitstrahl 2009)
Personenfreizügigkeit:
Im Mai 2000 nimmt das Schweizer Stimmvolk die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union (EU) an. Darin ist unter anderem die Personenfreizügigkeit geregelt. Sie besagt, dass Bürger:innen der EU und Schweizer:innen, die im jeweils anderen Gebiet eine Arbeitsstelle finden, sich dort niederlassen und arbeiten dürfen.
Randulins:
Rätoromanisches Wort für «Schwalben», meint die seit dem 17. Jahrhundert vor allem nach Italien ausgewanderten Bündnerinnen und Bündner, welche regelmässig in die Heimat zurückkehrten.
Rassismus:
Eine Form der Diskriminierung, die auf dem falschen Konzept von «Rasse» basiert, insbesondere auf dem Glauben, dass eine ethnische Gruppe einer anderen überlegen ist. Rassismus kann bewusst oder unbewusst ausgeübt werden. Er kann sich individuell durch Sprache oder (gewaltsame) Handlungen ausdrücken, aber auch sozial durch alltägliche, gruppenspezifische Handlungsweisen (struktureller Rassismus) oder durch Gesetze und Institutionen, die Ungleichheit fördern oder tolerieren (institutioneller Rassismus).
Rimessen:
Geldüberweisung von ArbeitsmigrantInnen an EmpfängerInnen (meist Familienangehörige) in ihren Herkunftsländern.
Saisonnier:
Status von GastarbeiterInnen mit einer befristeten Anstellung, die die Schweiz nach neun Monaten wieder für mindestens drei Monate verlassen mussten. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass die - vor allem im Eisenbahn- und Tunnelbau, im Tourismus, Landwirtschaft oder Gastgewerbe tätigen - günstigen Hilfskräfte nach getaner Arbeit auch wieder in ihr Heimatland zurückkehrten. Dennoch zogen viele Arbeiterinnen und Arbeiter schliesslich mitsamt ihren Familien in die Schweiz. Mit dem Inkrafttreten der Bilateralen Verträge wurde das Saisonnier-Statut 2002 abgeschafft.
Schlepper:
Verhilft Menschen zur Flucht in ein anderes Land und verdient Geld damit.
Schwabengänger:
Kinder von Bergbauernfamilien aus Vorarlberg, Tirol, Südtirol und dem Graubünden, die in früheren Jahrhunderten aus Armut alljährlich im Frühjahr durch die Alpen zu den Kindermärkten hauptsächlich nach Oberschwaben zogen, um dort als Arbeitskräfte für eine Saison an Bauern vermittelt zu werden.
Schwarzenbachinitiative:
Die «Initiative gegen die Überfremdung und die Überbevölkerung der Schweiz» verlangte, dass nicht nur in der Schweiz insgesamt, sondern in jedem einzelnen Kanton der Ausländeranteil 10% nicht übersteigen dürfe. Genf wäre mit 25% die einzige Ausnahme. Die Initiative löst heftige Diskussionen aus. Am 7. Juni 1970 lehnen die Schweizer Stimmbürger (nur die Männer!) die nach ihrem Urheber benannte «Schwarzenbachinitiative» knapp mit 54% Nein-Stimmen ab (siehe Zeitstrahl 1970).
Solddienst:
Leisten von militärischem Dienst gegen Bezahlung (Sold) für einen fremden Staat. Gegen Entlöhnung in den Krieg zu ziehen war vor allem im 15. und 16. Jahrhundert eine stark genutzte Verdienstmöglichkeit für Schweizer Männer.
soziales Netz:
Beziehungsgeflecht, das Personen mit anderen Personen und Institutionen verbindet. Dies sind z.B. soziale Bindungen zwischen Freunden, Familie, Arbeitgeber oder gesellschaftliche Netzwerke wie soziale Dienste, Versicherungen oder die Schule.
Stereotyp:
Eine vereinfachte, feste Vorstellung, die Menschen darüber haben, wie etwas (eine Einzelperson oder eine Gruppe von Menschen) ist. Zu den gängigen Stereotypen gehören eine Vielzahl von Behauptungen über verschiedene ethnische Gruppen (als ethnische Stereotypen bezeichnet), Verhaltensvorhersagen auf der Grundlage von Bildung oder Einkommen und Vermögen (sogenannte soziale Stereotypen) oder Überzeugungen über Eigenschaften aufgrund des Geschlechts (sogenannte Geschlechterstereotype).
Transnationale Identität:
Vorstellung, dass sich die Lebenswelt nicht an statischen Grenzen orientiert. MigrantInnen pflegen familiäre, soziale und ökonomische Verflechtungen (und entwickeln eine Identität,) die sich nicht an Nationalstaaten orientiert.
Urbanisierung:
Ausbreitung städtischer Lebensformen in ländlichen Gebieten
Ursprungsort:
Im Zusammenhang mit Migration der Herkunftsort, das ursprüngliche Wohnland und der ursprünglicher Wohnort einer Familie. Heute wird die Frage nach dem Ursprungsort häufig als Herabsetzung empfunden, weil damit signalisiert werde, dass man nicht zur einheimischen Mehrheitsgesellschaft gehöre.
Verdingung:
Fremdplatzierung von Kindern. Kinder aus armen Familien, aus Roma-Familien, aber auch Waisenkinder oder Scheidungskinder wurden in der Schweiz bis weit ins 20. Jahrhundert in eine Anstalt oder in die Familienpflege abgegeben, wo sie oft unter menschenunwürdigen Bedingungen wie Arbeitssklaven schuften mussten.