2002 bis heute: Personenfreizügigkeit mit EU und EFTA

Im Juni 2002 tritt das Personenfreizügigkeitsabkommen in Kraft. Dieser Vertrag zwischen der Schweiz und der Europäischen Union erleichtert es europäischen Arbeitskräften, in der Schweiz zu arbeiten - und Schweizer:innen in Europa. Wenig später tritt die Schweiz auch dem Abkommen von Schengen bei und koordiniert damit die Asylpolitik mit den Ländern der EU und der EFTA. Flüchtlingskrisen und mehrere ausländerfeindliche Initiativen behalten die Migration auf der politischen Agenda.

2002: Personenfreizügigkeit

Im Juni. 2002 tritt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EU mit Norwegen, Island und Liechtenstein) in Kraft. Darum und aufgrund eines starken Wirtschaftswachstums kommen immer mehr Einwanderer aus diesen Ländern in die Schweiz.

Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EWR-Staaten betrifft seit 2021 die in der Grafik blau markierten Länder. Seit 2002 sind 13 Länder in die EU aufgenommen worden, und die Personenfreizügigkeit wurde entsprechend erweitert. Grossbritannien hingegen ist 2020 aus der EU ausgetreten, für dieses Land gilt die Personenfreizügigkeit nicht mehr.

Tipp: So vergrössern Sie das Bild: Rechtsklick auf dem Bild, dann "Bild in neuem Tab öffnen" oder ähnlich.


Bildquelle: Integrationsbüro EDA/EVD

Zur Geschichte der Europäischen Union (Link auf EU-Seite, 19.01.2022)

2004: Initiative "Gegen Asylrechtsmissbrauch"

1999 stellen viele Menschen aus dem Kosovo ein Asylgesuch in der Schweiz. Sie wollen als Flüchtlinge aufgenommen werden, weil in ihrer Heimat Krieg herrscht. Um die Zahl der Asylgesuche zu vermindern, lanciert die Schweizerische Volkspartei 1999 eine Volkinitiative. Das Ziel ist es, nicht mehr auf Asylgesuche von Personen einzutreten, die von einem sicheren Drittstaat in die Schweiz kommen, also aus einem unserer Nachbarländer zum Beispiel. Zudem sollen Fluggesellschaften, welche Asylsuchende ohne gültigen Pass in die Schweiz fliegen, gebüsst werden. Schlussendlich will die Volksinitiative, dass Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene weniger Sozialhilfe bekommen. 

Der Bundesrat und das Parlament sind gegen diese Volksinitiative und das Volk lehnt sie dann am 24. November 2004 ganz knapp mit 50,1% Nein-Stimmen ab. 

Initiative für die «Erleichterte Einbürgerung von Jugendlichen der 2. Generation und Bürgerrechtserwerb für die dritte Generation» Oft dauert eine Einbürgerung sehr lange, kostet viel Geld und man muss strenge Kriterien erfüllen, um einen Antrag stellen zu können. Zwei Vorlagen stehen zur Abstimmung: Bei der ersten Vorlage geht es darum, dass Kinder der zweiten Ausländergeneration, deren Eltern also in die Schweiz eingewandert sind, einfacher eingebürgert werden können. Bei der zweiten Vorlage geht es darum, Kindern der dritten Ausländergeneration, deren Grosseltern also in die Schweiz eingewandert sind, das Schweizer Bürgerrecht bei ihrer Geburt in der Schweiz automatisch auszustellen. 

Der Bundesrat und das Parlament befürworten die Änderungen in der Bundesverfassung. Trotzdem lehnt sie das Stimmvolk ab.

2006: Revision des Asylgesetzes und neues Ausländergesetz

Im September 2006 stimmt das Schweizer Stimmvolk der Überarbeitung des Asylgesetzes und dem neuen Ausländergesetz (AuG) zu: Asylbewerber, deren Asylgesuch abgelehnt wurde, bekommen nun keine Sozialhilfe mehr, wenn sie trotzdem in der Schweiz bleiben. Asylsuchende, die keine Ausweispapiere, wie einen Pass, haben, können jetzt auch schneller weggeschickt werden. Das neue Ausländergesetz regelt vor allem den Aufenthalt von Ausländern von ausserhalb des EU/EFTA Raumes. Dabei wird die Zuwanderung auf besonders gut ausgebildete Migranten von ausserhalb der EU/EFTA eingeschränkt. 

Eine markante Neuerung ist, dass zum ersten Mal das Ziel der Integration von Ausländern festgehalten ist. Das hat zum Zweck, dass sich Zuwanderer auch in der Schweiz einleben und die Sprache lernen sollen.

2008: Initiative "für demokratische Einbürgerung"

Das Ziel der Volksinitiative der SVP ist, dass Gemeinden selber entscheiden können, wie Einbürgerungsgesuche von Ausländern behandelt werden. Sie sollen festlegen, ob zum Beispiel das Volk mit einer Abstimmung an der Urne oder eine spezielle Kommission die Einbürgerung vornimmt. Zudem sollen Rekursmöglichkeiten bei einem negativen Einbürgerungsentscheid abgeschafft werden. Wenn Gesuchsteller unbegründet abgelehnt werden, dürfen sie sich nicht wehren dürfen. Der Bundesrat und das Parlament lehnen die Initiative ab und das Schweizer Stimmvolk spricht sich dann ebenfalls klar gegen die Initiative aus.

2009: Initiative "Gegen den Bau von Minaretten"

Die Befürworter des Minarettverbots stellen den Islam als gewalttätige Religion dar. So sind die Minarette, die es zu verbieten gilt, auf diesem Abstimmungsplakat wie Raketen gezeichnet, und im Abstimmungskampf wird behauptet, Minarette seien Symbole eines islamischen Machtanspruchs. Eine Mehrheit der Stimmenden (57,5%) folgt in der Volksabstimmung dieser Sichtweise und verankert das Bauverbot von Minaretten in der Verfassung. In der ganzen Schweiz gibt es zu diesem Zeitpunkt und bis auf weiteres vier Minarette. 

Quelle: www.patriot.ch/archiv/2009/Minarettverbot.htm (30. November 2014)

Eine Gruppe von Einzelpersonen reicht im Juli 2008 die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» (auch Minarettinitiative genannt) ein. Ihrer Meinung nach habe das Minarett nichts mit Religion zu tun, sondern sei Symbol eines politisch-gesellschaftlichen Machtanspruchs des Islams. Gemäss Bundesrat und Parlament steht die Initiative jedoch im Widerspruch zu den Grundrechten der Bundesverfassung und verstösst gegen wichtige Prinzipien der Menschenrechte, nämlich die freie Ausübung der Religion. Aus diesem Grund lehnen der Bundesrat und das Parlament die Initiative ab. 

Trotzdem nimmt das Schweizer Stimmvolk die Volksinitiative «Gegen den Bau von Minaretten» an. Seither dürfen in der Schweiz keine neuen islamischen Kirchtürme mehr gebaut werden – die vier bestehenden dürfen aber stehen bleiben!

2010: Initiative "Für die Ausschaffung krimineller Ausländer"

Die SVP reicht eine Volksinitiative «Für die Ausschaffung krimineller Ausländer» ein. Dabei sollen alle Ausländerinnen und Ausländer automatisch ihr Aufenthaltsrecht verlieren und in ihr Heimatland zurück geschickt werden, wenn sie wegen bestimmter Delikte verurteilt werden oder wenn sie Sozialleistungen beziehen ohne ein Recht darauf zu haben. 

Am 28. November 2010 nimmt das Schweizer Stimmvolk die «Ausschaffungsinitiative» an.

2014: Ja zur Initiative gegen die Masseneinwanderung

Erneut reicht die SVP eine Volksinitiative zur Ausländerpolitik ein. Sie verlangt eine grundsätzliche Neuausrichtung der schweizerischen Zuwanderungspolitik. Es sollen jährliche Höchstzahlen festgelegt werden, mit denen die Schweiz die Zuwanderung eigenständig steuern könnte. Die Rückkehr zur Kontingentierung soll gemäss Initiativtext auf die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz ausgerichtet werden, unter Berücksichtigung des Vorrangs für Schweizerinnen und Schweizer. Der Anspruch auf dauerhaften Aufenthalt, Familiennachzug und Sozialleistungen kann beschränkt werden. Dass damit die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union gefährdet sind, nimmt die SVP in Kauf. 

Die Befürworter der Masseneinwanderungsinitiative verwenden ein Motiv, das jahrelang von den Befürwortern der bilateralen Verträge mit der Europäischen Union eingesetzt wurde: den Apfelbaum, der viele rote Äpfel trägt. Nach Ansicht der Schweizerischen Volkspartei (SVP) zerstört dieser Apfelbaum mit seinen Wurzeln die Schweiz.

Am 9. Februar 2014 wird die Initiative in der Volksabstimmung mit einer knappen Mehrheit von 50,3% der Stimmen und mit 14,5 zu 8,5 Ständestimmen angenommen. Da dieser Entscheid gegen die bilateralen Verträge mit der Europäischen Union zur Personenfreizügigkeit verstösst, ist die zukünftige Gestaltung des Verhältnisses zur EU unsicher.

Das Parlament setzt die Initiative mit einem "milden Inländervorrang" um und vermeidet so die Kündigung der bilateralen Verträge. Dies führt die SVP dazu, eine neue Initiative zu lancieren - siehe dazu unten: 2020 - Begrenzungsinitiative.

Bildquelle: www.masseneinwanderung.ch/content/abstimmungsmaterial/ (9. Feburar 2014)

2014: Nein zur Ecopop-Initiative "Stopp der Überbevölkerung"

Die Ecopop-Initiative verlangt im Vergleich zur Masseneinwanderungsinitiative nochmals eine drastische Verschärfung der Einwanderungspolitik. Während im Verfassungsartikel gegen die Masseneinwanderung vorsieht, dass beim Festlegen der Kontingente (Höchstzahlen) die wirtschaftlichen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden, möchte die Ecopop-Initiative die Einwanderung strikt auf 0,2% der Wohnbevölkerung begrenzen. Dies sieht eine Mehrheit von 74,1% als «gefährliche Sackgasse» und stimmt dagegen. 

Quelle: Foto Luzius Meyer, 29. November 2014

2015: Europäische Flüchtlingskrise 2015

Im Sommer 2015 bestimmen in ganz Europa die Bilder von flüchtenden Menschen, vielfach Familien mit Kindern, die Schlagzeilen. Die Bilder zeigen überfüllte Boote und menschenunwürdige Zustände auf den Inseln Lampedusa in Italien und Kos in Griechenland, wo die Flüchtlinge nach ihrer Überfahrt stranden. Sie zeigen verängstigte und erschöpfte Menschen auf dem Budapester Bahnhof in Ungarn, die auf eine Weiterfahrt nach Österreich und Deutschland hoffen. Es gibt aber auch hoffnungsvolle Bilder von Menschen, die den Flüchtlingen mit Essen und dem Nötigsten helfen und sie im eigenen Land willkommen heissen.

 

Europa zeigt sich von der Flüchtlingskrise 2015 zuerst einmal total überfordert und zerstritten. Italien und Griechenland, wo die meisten Flüchtlinge zuerst ankommen, fordern eine gerechte Verteilung der Menschen in der ganzen EU. Die Länder im Osten und zum Teil im Norden Europas lehnen einen solchen Verteilschlüssel lange Zeit kategorisch ab. Unter dem Druck der schlimmen Bilder kommt es allerdings im Herbst 2015 langsam zu einem Umdenken. Mit gutem Beispiel geht Deutschland voran. Das Land nahm 2015 rund 890’000 Flüchtlinge auf, viermal mehr als ein Jahr zuvor. Allein diese Zahl übersteigt den bisherigen Rekord an Asylbewerbern von 1992 in der gesamten EU, als während der Jugoslawienkriege 672’000 Personen flüchteten.

Auch die Schweiz ist von der Flüchtlingskrise betroffen, allerdings deutlich weniger stark als ihre Nachbarländer. Das Staatssekretariat für Migration SEM rechnet 2015 mit 29’000 Asylgesuchen. Das ist deutlich mehr als in den vergangenen Jahren, aber immer noch weniger als in den Jahren 1991, 1998 und 1999, als jeweils über 40’000 Menschen kamen. Und auch die Schweiz möchte etwas zur Linderung des Elends beitragen: 3000 syrische Flüchtlinge sollen im Schnellverfahren aufgenommen werden. 

2015: Das weltweite Flüchtlingsdrama

In den Jahren 2015 und 2016 flüchteten mehr als 2,5 Millionen Menschen nach Europa. Die meisten fuhren mit Booten über das Mittelmeer, tausende Flüchtlinge und Migrant*innen kamen dabei ums Leben. Die meisten, und darunter waren viele Familien mit Kindern, kamen aus Syrien, dem Irak und Afghanistan.

Dies ist nur ein Ausschnitt aus dem weltweiten Flüchtlingsdrama. Ende 2014 waren insgesamt 59,5 Millionen Menschen auf der Flucht vor Kriegen, Konflikten und Verfolgung. Dies ist die höchste Zahl, die jemals vom UNHCR verzeichnet wurde. 

Diese Entwicklung begann 2011 mit dem Ausbruch des Krieges in Syrien, der weltweit die grössten Fluchtbewegungen verursachte.

Die meisten Flüchtlinge leben in den Nachbarländern der jeweiligen Krisenherde. Am meisten Flüchtlinge beherbergten im Jahr 2016 die Türkei, Pakistan, Libanon und der Iran, aber auch Uganda und Äthiopien.

Nur ein kleiner Teil dieser Menschen macht sich auf den Weg nach Europa.

Das UNHCR veröffentlicht jährlich einen informativen «Global Report»: reporting.unhcr.org.

Bild: UNHCR/Ivor Prickett

2016: Initiative "Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)"

Im Jahr 2010 hatte das Schweizer Stimmvolk die Initiative zur Ausschaffung krimineller Ausländer angenommen. Jetzt sollte das Parlament ein Gesetz erlassen, das die Ausführung dieses neuen Artikels regelte. Noch während das Parlament das Gesetz diskutierte, lancierte die SVP ihre "Durchsetzungsinitiative". Diese wollte entgegen dem Willen der Parlamentsmehrheit keine Härtefälle zulassen und alle kriminellen Ausländer automatisch ausschaffen. Auch die Secondos, die in der Schweiz aufgewachsen sind. Die Gegner der Initiative warnten: Die Initiative gefährdet internationale Abkommen wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvention. Diese dürfen wir nicht aufs Spiel setzen!

Die Durchsetzungsinitiative umgeht zudem die Arbeit des Parlaments, und die Gerichte werden in ihren Entscheidungen eingeschränkt. Die Gewaltenteilung wird somit verletzt. 

Am 28. Februar 2016 lehnt das Schweizer Stimmvolk die «Durchsetzungsinitative» mit 58,9% der Stimmen deutlich ab. Der Abstimmungskampf war emotional und die Stimmbeteiligung war mit 63,4% sehr hoch. Jetzt tritt das vom Parlament bereits erlassene Gesetz zur Ausschaffung krimineller Ausländer in Kraft.

2016: Bootsflüchtlinge auf dem Mittelmeer

Im Jahr 2016 ertranken schätzungsweise mehr als fünftausend Flüchtlinge und Migrant*innen beim Versuch, über das Mittelmeer Europa zu erreichen. Mit dieser hohen Zahl war ein trauriger Rekord erreicht. Im gleichen Jahr erreichten mehr als 370'000 Menschen über diesen Seeweg ihr Ziel. Dieses Bild zeigt ein auf dem Meer treibendes Flüchtlingsboot im Jahr 2014, kurz vor der Rettung durch die italienische Marine.Seit 2014 ist die Zahl der Ankünfte über die Mittelmeerroute stark gesunken - im Jahr 2020 waren es 72'000. Trotzdem bleibt diese Fluchtroute die tödlichste Seeroute der Welt.

Der UNHCR - die Flüchtlingshilfe der UNO - fordert eine stärkere Koordinierung und mehr Solidarität der EU-Mitgliedsstaaten in dieser Frage. Zudem sollen die Such- und Rettungskapazitäten erhöht werden. Denn der Schutz von Leben und grundlegenden Menschenrechten muss weiterhin Priorität haben.

Bild UNHCR (Italian Navy/Massimo Sestini)

2017: Bundesbeschluss "Erleichterte Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation"

Am 12. Februar 2017 stimmten das Volk und die Stände dem Bundesbeschluss zur Erleichterten Einbürgerung für junge Ausländerinnen und Ausländer der dritten Generation mit 60,4% Ja-Stimmen zu. 19 der 26 Kantone stimmten damit im vierten Anlauf diesem Anliegen zu. Unter 25-jährige, gut integrierte Enkel von Einwanderern können damit in einem verkürzten und günstigeren Verfahren den Schweizer Pass erlangen. Der letzte, etwas weiter gehende Vorstoss war im Jahr 2004 abgelehnt worden. 

 

2020: Initiative für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)

Die Volksinitiative wurde lanciert, weil nach Ansicht der Initianten (SVP und AUNS) die Bundesversammlung und der Bundesrat die im Jahr 2014 angenommene «Masseneinwanderungsinitiative» nicht korrekt umgesetzt hätten. Die Begrenzungsinitiative wollte die Personenfreizügigkeit verbieten, die in den bilateralen Verträgen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen ist. 

Die Gegner nannten die Initiative "Kündigungsinitiative" weil sie zu einer Kündigung zahlreicher bilateraler Verträge geführt hätte. 

Die Initiative wurde am 27. September 2020 mit 61,7% Nein-Stimmen und von 19,5 Kantonen deutlich verworfen. Das Resultat wurde als klares Bekenntnis zum bilateralen Weg interpretiert.

2022: Ukraine-Krieg löst gewaltige Flüchtlingswelle aus

Der brutal geführte militärische Angriff Russlands auf die Ukraine löst eine gewaltige Flüchtlingswelle aus. Zwei Monate nach Kriegsbeginn befinden sich mehr als 12 Millionen Ukrainer:innen auf der Flucht. Das sind 30% der Gesamtbevölkerung. Die meisten fliehen in sichere Landesteile, rund fünf Millionen haben das Land verlassen. Die meisten halten sich in den Nachbarländern der  Ukraine auf, die zur Europäischen Union gehören: Polen, Rumänien, Ungarn, Slowakei.

Bild: Demonstration gegen den Ukraine-Krieg auf dem Münsterhof in Zürich, 28. Februar 2022. Solche Demonstrationen fanden in zahlreichen westeuropäischen Städten statt.
Foto: Luzius Meyer

Rund 70'000 Flüchtlinge, meist Frauen und Kinder, suchen Schutz in der Schweiz. Die Flüchtlinge werden von der Bevölkerung mehrheitlich mit offenen Armen empfangen, viele werden von Familien privat aufgenommen. Die meisten erhalten nach ihrer offiziellen Registrierung vom Bund den Schutzstatus S. Dies bedeutet, dass sie sofort eine Arbeit annehmen können und dass die Kinder in der Schule aufgenommen werden.

Beim Status S handelt es sich um einen «rückkehrorientierten» Status. Der Bund ist verpflichtet, die Voraussetzungen für eine künftige Rückkehr zu schaffen. Der Schutzstatus S ist seit der Totalrevision des Asylgesetzes von 1998 im Gesetz geregelt – als Reaktion auf die Massenflucht aufgrund der Jugoslawienkriege. Er wird im Falle der Ukraine erstmals angewandt.