2002: Personenfreizügigkeit
Im Juni. 2002 tritt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den Staaten des europäischen Wirtschaftsraums (EU mit Norwegen, Island und Liechtenstein) in Kraft. Darum und aufgrund eines starken Wirtschaftswachstums kommen immer mehr Einwanderer aus diesen Ländern in die Schweiz.
Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und den EWR-Staaten betrifft seit 2021 die in der Grafik blau markierten Länder. Seit 2002 sind 13 Länder in die EU aufgenommen worden, und die Personenfreizügigkeit wurde entsprechend erweitert. Grossbritannien hingegen ist 2020 aus der EU ausgetreten, für dieses Land gilt die Personenfreizügigkeit nicht mehr.
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Bildquelle: Integrationsbüro EDA/EVD
Zur Geschichte der Europäischen Union (Link auf EU-Seite, 19.01.2022)