1963: Italienische Saisonniers werden ein wenig bessergestellt
1963 einigen sich die Schweiz und Italien auf ein neues Abkommen, das den Aufenthalt der Saisonniers in der Schweiz regelt. Durch das Abkommen mit Italien bekommen die Saisonniers nun automatisch eine Aufenthaltsbewilligung (B) nach 5 Jahren, wenn sie während dieser Zeit 45 Monate in der Schweiz gearbeitet haben. In dieser Zeit ziehen auch viele Familien zu ihren Angehörigen in die Schweiz und andere bekommen in der Schweiz weitere Kinder. Somit nimmt die ausländische Bevölkerung in dieser Zeit zu.