2. Die Anstellung von Schweizern hat Vorrang. Dies bedeutet, dass zuerst die Ausländer und erst danach die Schweizer ihre Arbeitsstelle verlieren, und dass freie Stellen zuerst mit Schweizern besetzt werden. Die Fremdenpolizei stellt sicher, dass die Kantone diesen Vorrang überprüfen.
3. Die Arbeitslosenversicherung war nicht obligatorisch. Dies bedeutete, dass viele Arbeiter und Angestellte nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert waren.
Wenn die Ausländer keinen Arbeitsvertrag hatten, dann durften sie auch nicht länger in der Schweiz bleiben. Ausländer, die eine abgelaufene Aufenthalts- oder Saisonnier-Bewilligung haben, müssen also in ihr Heimatland zurückkehren.
In dieser Zeit steigt die Arbeitslosigkeit in der Schweiz nur von 0% auf 0,7% - obwohl so viele Arbeitsstellen verloren gingen. Dies war möglich, weil die arbeitslosen Ausländer aus der Schweiz ausreisen mussten. Die Schweiz schafft es dank dem 1945 eingeführten Rotationsprinzip, die Arbeitslosigkeit anderen Ländern zuzuweisen. Die Migranten dienen also als «Konjunkturpuffer». Dank ihnen leidet die Schweiz viel weniger unter wirtschaftlichen Schwankungen.