1946-62: Arbeitskräfte gesucht

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges geht es der Schweiz gut. Die Leute haben Arbeit und verdienen so viel Geld, dass sie sich immer mehr von den neuen Dingen leisten können, die es jetzt zu kaufen gibt: einen Kühlschrank, einen Fernseher oder sogar ein Auto. Es werden auch zahlreich neue Häuser gebaut, und in den Fabriken gibt es viel Arbeit. Also werden Arbeitskräfte dringend gesucht. Die Einwanderung in die Schweiz zieht an.

1947: Was tun gegen den Arbeitermangel in der Schweiz? Eine Radiosendung

Der Vorsteher des Arbeitsamtes der Stadt Zürich, Dr. Gridazzi, gibt Auskunft über die Praxis der Einwanderungspolitik. Es gilt, die unerwünschte "Überfremdung" in Einklang zu bringen mit dem Bedarf nach Arbeitern vor allem in der Landwirtschaft, im Baugewerbe und in der Hotellerie. 

Quelle: Radio DRS, Interview mit Dr. Gridazzi, Echo der Zeit, 30. 10. 1947 (Band 2416)

1948: «Gastarbeiterverträge» zwischen Italien und der Schweiz

1948 vereinbart die Schweiz die ersten sogenannten Gastarbeiterverträge mit Italien. Durch sie soll die Einwanderung der Italiener als Gastarbeiter geregelt werden. Mit der Festlegung dieser Verträge kann geklärt werden, wie viele Menschen für wie lange und unter welchen Bedingungen in die Schweiz zur Arbeit kommen dürfen. 

Viele Einwanderer, die in die Schweiz kommen, sind solche, die als «Saisonniers» hier arbeiten wollen, um ihre Familien daheim zu ernähren. Zuerst sind dies hauptsächlich die italienischen Staatsangehörigen. Ihr Land ist durch den Zweiten Weltkrieg stark geschwächt und viele Menschen sind arm und suchen Arbeit. Schon nach 1945 kommen viele Italiener in die Schweiz. Die Schweiz ist sehr an ihnen interessiert, denn sie sucht Arbeitskräfte, um die Wirtschaft zu fördern. 

Dank des Abkommens können die italienischen Saisonniers nun eine sogenannte B-Bewilligung erwerben. Diese ist ein Jahr gültig und erlaubt ihnen, während neun Monaten in der Schweiz zu arbeiten. Wenn die Arbeiter zehn Jahre lang eine B-Bewilligung erhalten haben, können sie eine C-Bewilligung erhalten. Diese gibt ihnen das Recht, sich niederzulassen und mit der Familie unbefristet, also so lange sie wollen, in der Schweiz zu bleiben. 

In der ersten Zeit beantragen die Schweizer Arbeitgeber beim italienischen Konsulat die Rekrutierung von Arbeitskräften aus Italien. Auf diese Weise wollen beide Länder die Kontrolle über die Migration behalten. In der Schweiz wird die Immigration vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) gesteuert. Mit der Zeit kommen die italienischen Arbeitskräfte aber auf eigene Faust in die Schweiz. 

Die Lebensbedingungen der Saisonniers sind sehr hart. Die Gastarbeiter müssen viel arbeiten und wohnen in sehr einfachen Baracken. Daher werden bald nach dem ersten Abkommen mit Italien erste Forderungen nach besseren Arbeits- und Lebensbedingungen von italienischer Seite laut. Auf dem Zeitstrahl findet sich eine «Filmwochenschau» aus dem Jahr 1970, in der die Lebensbedingungen der Gastarbeiter geschildert werden.

1950: Der Marronimann in Zürich

Mit den italienischen Gastarbeitern kommt auch die italienische Kultur in die Schweiz. Dies wirkt sich auch auf die Küche aus, wo Pasta, Pizza und Peperoni Einzug halten. Im Winter sind auch heisse Marroni sehr willkommen!

Quelle: Schweizerisches Nationalmuseum, NEG-144831

1951: Genfer Flüchtlingskonvention: Auch die Schweiz nimmt jetzt persönlich Verfolgte auf

1951 unterschreibt die Schweiz die sogenannte «Genfer Flüchtlingskonvention», und diese tritt 1954 in Kraft. Die Schweiz verpflichtet sich damit, Flüchtlinge aufzunehmen, wenn diese aus bestimmten Gründen in ihrem Heimatland verfolgt werden. Diese Gründe umfassen die Verfolgung aufgrund der «Rasse», Herkunft, Religion, politischer Aktivität und andere mehr.

Vor 1945 war das noch anders, denn da wurden Flüchtlinge nur in der Gruppe aufgenommen, nicht aber einzelne Personen. Mit der «Genfer Flüchtlingskonvention» akzeptiert die Schweiz jetzt auch einzelne Menschen als Flüchtlinge, wenn sie in ihrer Heimat verfolgt werden. Damit gehört die Schweiz nun auch zu 160 Ländern der Welt, die die Genfer Flüchtlingskonvention bis 1951 unterschrieben hatten.

1952: Neues Bürgerrechtsgesetz: Schweizerinnen, die Ausländer heiraten, werden bessergestellt

1952 gibt es ein neues Bürgerrechtsgesetz. Dieses legt fest, wer Schweizer oder Schweizerin ist, wie man das werden kann und wie man das Schweizer Bürgerrecht verliert. Bis 1952 verloren Schweizer Frauen ihr Schweizer Bürgerrecht automatisch, wenn sie einen Ausländer heirateten. Sie mussten dann die Staatsbürgerschaft des Ausländers annehmen. Heiratete zu dieser Zeit eine Schweizerin zum Beispiel einen Italiener, wurde sie auch zu einer Italienerin und war nicht mehr Schweizerin. Heiratete aber ein Schweizer Mann eine Ausländerin, so blieb er weiterhin Schweizer, seine Frau musste aber ihre bisherige Staatsbürgerschaft abgeben und Schweizerin werden. Wenn also eine Italienerin einen Schweizer heiratete, so wurde sie eine Schweizerin. 

Gerade der Zweite Weltkrieg erschwerte den Schweizerinnen im Ausland eine Rückkehr in ihre Heimat, da sie kein Bürgerrecht mehr hatten. Mit dem neuen Bürgerrecht soll diese Situation nun verändert werden. Ab 1952 können Schweizerinnen bei der Heirat mit einem Ausländer das Schweizer Bürgerrecht behalten. Die Schweizerinnen, die ihre Staatsbürgerschaft in den Jahren davor abgeben mussten, können sie jetzt wieder zurückverlangen. Auch die Einbürgerung der Kinder wird erleichtert. Kinder können jetzt also leichter Schweizer werden als vorher.

Das neue Einbürgerungsgesetz regelt auch die Einbürgerung von Ausländern, die seit langem in der Schweiz leben. Die bisherige Frist von zehn Jahren wird auf zwölf Jahre verlängert. Das heisst, ein Ausländer kann erst nach zwölf Jahren einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Der Grund für diese Fristverlängerung liegt in dem Glauben begründet, dass die Ausländer mehr Zeit brauchen, um sich in der Schweiz zu integrieren und sich als Schweizer zu fühlen. 

1954: Immigration von Frauen

Neben den italienischen Staatsangehörigen kommen nun auch vor allem deutsche und österreichische Frauen in die Schweiz. Sie arbeiten hauptsächlich im sogenannten Service-Bereich. Darunter versteht man zum Beispiel die Arbeit im Haushalt oder in der Kinderbetreuung, als Krankenschwester im Krankenhaus, im Textilsektor oder in der Lebensmittelindustrie.

1956: Die Schweiz nimmt ungarische Flüchtlinge auf

Im Oktober 1956 kommen ca. 12‘000 Flüchtlinge aus Ungarn in die Schweiz, weil die kommunistische Diktatur in ihrem Heimatland einen Aufstand niederschlägt. Es sind viele Studentinnen und Stundenten, Auszubildende und Arbeiter unter den Flüchtlingen. Als sie mit den Sonderzügen eintreffen, werden sie mit offenen Armen empfangen und bekommen Kleider und Essen. Sie werden bei ihrer Ankunft in Kasernen oder Hotels untergebracht und danach auf die Kantone verteilt. Die Regierung verleiht bald allen Ungarnflüchtlingen einen dauerhaften Aufenthaltsstatus. Viele nehmen ihr Studium oder ihre Ausbildung wieder auf. Es gibt auch Schweizer, die ihnen Arbeit oder auch Unterkünfte anbieten. So integrieren sich die Ungarnflüchtlinge sehr schnell in der Schweizer Gesellschaft.

Diese Filmwochenschau befasst sich mit dem Thema. 

Quelle: UNGARN-FLÜCHTLINGE, Réfugiés hongrois, Serientitel: Schweizer Filmwochenschau (SFW) 16.11.1956 (Original Signatur: 745-2) www.cinematheque.ch

1956: Ein ehemaliger jugendlicher Flüchtling erinnert sich

Am 23.Oktober 1956 begann der Volksaufstand in Ungarn. Kurz nach dem Einmarsch der Sowjets flüchteten 200'000 Ungarn nach Westeuropa. 14'000 davon wurden in der Schweiz aufgenommen.
50 Jahre später erinnert sich der Historiker und Journalist Andreas Oplatka im «Swissinfo»-Interview an dieses schmerzhafte Kapitel. 

Quelle: Interview vom 23. Oktober 2006, www.swissinfo.ch

1961: Abkommen mit Spanien

1961 entschliesst die Schweiz sich dazu, Migrationsabkommen auch mit anderen Ländern als Italien abzuschliessen. So wird 1961 in einem Abkommen mit Spanien die Immigration der Spanier als Gastarbeiter geregelt. Ein Grund, vermehrt Spanier anzuwerben, war unter anderem ein Unbehagen gegenüber den vielen italienischen Gastarbeitern. Man wollte die Herkunft der Saisonniers «diversifizieren», also erreichen, dass Gastarbeiter aus unterschiedlichen Ländern in die Schweiz kommen.

Es wandern in der darauffolgenden Zeit viele Spanier in die Schweiz ein. Spanien leidet unter der Nachkriegszeit wie auch unter der politischen Situation unter dem Diktator Franco. Bereits seit 1958 reisten Spanier mit einer Touristenbewilligung in die Schweiz ein, um Arbeit zu finden. Mit dem Gastarbeitervertrag können Spanier nun einfacher in der Schweiz Arbeit finden und so den Unterhalt für ihre Familien verdienen.