In den 1930er Jahren geht es den Ländern Europas wirtschaftlich schlecht. Die Schweiz ist zudem umringt von faschistischen Staaten wie Deutschland, Italien und später auch Österreich und dem von Deutschland besetzten Frankreich. Diese Staaten werden von Diktatoren geführt, die Andersdenkende verfolgen und die ihre Staatsgewalt besonders mithilfe der Geheimdienste, des Militärs und der Polizei gewaltsam durchsetzen. In den faschistischen oder nationalsozialistischen Staaten werden zu dieser Zeit besonders auch die Juden verfolgt und ermordet.
Wegen der Wirtschaftskrise und aus Angst vor den faschistischen Staaten entscheidet der Bundesrat, jüdische Flüchtlinge nicht als politische Flüchtlinge zu behandeln. Sie haben deshalb kein Anrecht auf Schutz und Asyl. Die Schweiz erlaubt den jüdischen Flüchtlingen also nicht, in der Schweiz zu leben. Sie dürfen lediglich für kurze Zeit in die Schweiz kommen, um dann aber in andere Länder weiterzureisen.
Ab 1938 wird die Judenverfolgung in Deutschland und Österreich immer schlimmer. Viele jüdische Flüchtlinge suchen in der Schweiz Schutz. Nun verlangt jedoch die Schweiz von Deutschland Wege, diesen Zustrom von jüdischen Flüchtlingen stärker zu kontrollieren. Ab dem 5. Oktober 1938 kennzeichnet das deutsche Nazi-Regime alle deutschen und österreichischen Pässe von Juden mit einem Stempel mit einem roten «J». Auf diese Weise können die Schweizer Zollbeamten gleich erkennen, wer ein jüdischer Flüchtling ist, und können entscheiden, diesen nicht in die Schweiz einreisen zu lassen.
So werden an der Schweizer Grenze viele jüdische Flüchtlinge abgewiesen. Viele von ihnen sterben später in einem Vernichtungslager der Nationalsozialisten («Konzentrationslager» oder «KZ» genannt). Manche kommen aber auch heimlich über die Grenze und werden von Schweizern versorgt und versteckt – und so gerettet.